Nordhessen / Wetteraukreis – Wie ein Lauffeuer verbreitet sich in den sozialen Netzwerken derzeit der Warnhinweis, dass falsche Feuerwehrmänner unterwegs seien und vorgäben die Rauchmelder zu kontrollieren. (- wir berichteten -) Während diese Informationen aus anderen Landkreises der Polizei tatsächlich vorliegen, sind solche Fälle im Wetteraukreis und Nordhessen aktuell noch nicht bekannt geworden.
Viele Telefonanrufe und Anfragen von besorgten Bürgerinnen und Bürger, die über die sozialen Netzwerke und Nachrichtendienste die Information erhalten haben, dass eine organisierte Bande unterwegs sei, die unter dem Vorwand, die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder überprüfen zu wollen, in Wohnungen und Häuser gelangen wollen, um arglose Opfer zu bestehlen. Dabei handelt es sich offenbar um einen Kettenbrief, zumindest geht keine genaue Örtlichkeit daraus hervor. Bürger werden gebeten sofort die Polizei zu informieren, sollten sie den Verdacht haben, dass vor ihrer Tür ein Betrüger steht. Im Sinne des Gemeinwohls sollte jeder bedenken, dass andere auf diese Masche hereinfallen könnten. Durch eine Kontrolle der Polizei können potentielle Täter hingegen aus ihrer Anonymität geholt und so von möglichen Straftaten abgeschreckt werden.
Grundsätzlich gilt:
Lassen sie niemanden in ihr Haus oder ihre Wohnung, der sich nicht ausweisen kann! Gibt es Zweifel am berechtigten Interesse der Person vor ihrer Haustür vereinbaren sie einen Termin für einen späteren Zeitpunkt und informieren sie sich in der Zwischenzeit über den vorgetragenen Sachverhalt und seine Richtigkeit.
Thema Rauchmelder gilt:
Die Feuerwehr hat keinen Auftrag zur Kontrolle der Einhaltung der Rauchmelderpflicht! Betrüger können sie auch am falschen Inhalt ihres Begehrs erkennen: Eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern besteht nicht erst seit diesem Jahr. Bereits seit Juni 2005 gilt sie für Neubauten und Umbauten. Seit dem 31.12.2014 müssen auch länger bestehende Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für den Einbau und die Überprüfung sind die Eigentümer selbst verantwortlich. Wer mehr darüber erfahren möchte, findet entsprechende Vorschriften im § 13 der Hessischen Bauordnung (HBO).
+++ Auch wenn die Nachricht möglicherweise eine gut gemeinte Präventionsinitiative ist und die Bevölkerung sensibilisiert und zu richtigem Verhalten anweist, niemand reinzulassen und die Polizei zu verständigen, sorgt sie auch für eine Verunsicherung in der Bevölkerung, die mit Fakten aktuell nicht zu belegen ist. +++
Immer informiert sein? Dann folgt uns auf Facebook: https://www.facebook.com/HessennewsTV
Symbolfoto: © 2015 by Hessennews TV
Kommentare sind in diesem Artikel nicht erlaubt.