Egal ob lang gehegter Traum oder spontaner Kauf aus der Not heraus. Wer sich dazu entscheidet, ein neues Auto zu kaufen oder kurzfristig dazu gezwungen ist, steht vor dem Problem der Möglichkeiten. Autos können fast an jeder Ecke gekauft werden, bei einem von unzähligen Händlern in Stadt und Land und mittlerweile auch im Bus mit dem Smartphone.
Selbst den passenden Autokredit kann man auf Vergleichsportalen wie Netzsieger finden. Doch die Grundsatzfrage bleibt: Lieber einem Händler oder einem Privatmann vertrauen? Beide Verkäuferseiten haben ihre Vorteile, aber auch ihre Nachteile. Je nachdem, auf welche Kriterien der Käufer den meisten Wert legt.
Privatkäufe meist Schnäppchen
Der Kauf von privat ist in der Regel in erster Linie deutlich günstiger als der Kauf von einem Händler. Ganz klar, der private Verkäufer muss keine Mehrwertsteuer abführen und auch sonst keinen Unterhalt für seinen Handel in den Preis einkalkulieren. Des Weiteren muss ein privater Verkäufer keine Gewährleistung oder keine Garantie geben, die sich ebenfalls in die Preiskalkulation einfügen würden. Doch, das was sich an dieser Stelle positiv auf den Preis auswirkt, kann sich im Nachhinein unter Umständen sehr negativ auswirken. Der Kunde hat bei einem Privatkauf keinerlei Sicherheiten für nachfolgende Mängel am Fahrzeug. Die meisten herunterladbaren Kaufverträge für Privatkäufe von Fahrzeugen enthalten einen Gewährleistungsausschluss. Dieser besagt, dass das Auto gekauft, wie es gesehen, wird. Bei einem Kauf von privat ist es empfehlenswert, einen Fachmann dabei zu haben. Dieser kann auch versteckte Mängel erkennen und darauf verweisen. Existieren Schäden oder Mängel am Fahrzeug, so ist der Verkäufer nach dem Abschluss des Kaufvertrages nicht haftbar zu machen. Die einzige Ausnahme ist, wenn dem Verkäufer arglistige Täuschung nachzuweisen ist.
Sicherer Kauf beim Händler
Händler gehen bei einem Verkauf eines Fahrzeugs anders und vor allem gewissenhafter vor. Kauft ein Händler ein Auto an und will es weiterverkaufen, so sollte eine fachmännische Prüfung des gesamten Fahrzeuges erfolgen. Die hierbei entdeckten Fehler müssen ausgemerzt werden, damit dem Händler im Nachgang des Kaufes kein Ärger droht. Die gesetzliche Verpflichtung des Händlers besagt, dass er bis zwölf Monate nach dem Verkauf eine Sachmängelhaftung für das Fahrzeug geben muss. Das bedeutet, dass der Händler innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf für einen nicht vom Käufer verschuldeten Defekt aufkommen muss. Diese Haftung kann in einem Kaufvertrag, im Gegensatz zum Kauf von einer Privatperson, nicht ausgeschlossen werden. Selbst die berühmten „gekauft, wie gesehen“-Formulierungen sind hinfällig. Der Gesetzgeber besagt, dass Mängel, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf eintreten, bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden und somit vom Händler nachgebessert werden müssen. Der Händler hat laut BGB zwei Möglichkeiten der Nachbesserung, erst dann kann ein Schadensersatz geltend gemacht werden. Sowohl der Kauf beim Händler, als auch der Kauf bei einer Privatperson hat Vor- und Nachteile. Schnäppchenjäger mit einem Blick für das wesentlich Technische sind sicher bei privaten Verkäufern gut aufgehoben. Auf Nummer sicher gehen Käufer beim Kauf bei einem Händler, da der im Falle von Mängeln, zumindest in einem gegebenen Zeitrahmen, haftbar gemacht werden kann.
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