Kassel – Am Montagabend erschreckte ein als Clown verkleideter Mann im Kasseler Stadtteil Bad Wilhelmshöhe Passanten. Ein 16-Jähriger erschrak derart heftig, dass er sofort die Flucht ergriff und dabei fast von einem Auto erfasst wurde.
Nur durch eine Vollbremsung konnte ein Unfall vermieden werden. Die Kasseler Polizei appelliert eindringlich an Kostümfreunde, dass der meist einseitige Spaß strafrechtliche und vor allem auch haftungsrechtliche Folgen haben kann. Wie der aus Kassel stammende 16-Jährige gegenüber Beamten angab, war er gegen 21.20 Uhr mit einer ebenfalls in Kassel wohnenden 19-jährigen Bekannten in der Kunoldstraße unterwegs. Dort bemerkten sie einen als Clown verkleideten Mann, der sich hinter einem am Straßenrand geparkten Pkw versteckte. Als sie vorbeigingen, sei der etwa 1,85 m große Clown aufgesprungen und habe sie erschreckt. In Panik versetzt, flüchteten die beiden in die Langestraße. Der mit gelb-grünen Kostüm und Maske bekleidete Clown sprintete hinterher. In der Langestraße sei der Jugendliche beim Wechsel der Straßenseite auf die Fahrbahn gestürzt. Ein Pkw habe eine Vollbremsung machen müssen, damit es nicht zum Unfall kam. Der 16-Jährige rappelte sich anschließend wieder auf und rannte weiter in die Rolandstraße. Wie lange der Clown die beiden verfolgt hatte, konnten sie nicht mehr angeben. Wie die Beamten weiterhin erfuhren, habe eine Autofahrerin, die sich in ihrem geparkten Auto in der Rolandstraße aufhielt, ebenfalls den Clown beobachtet. Sie sei aus Angst zunächst sitzengeblieben, bis der Kostümierte sich entfernt hatte.
Appell der Polizei
Für Horror-Clowns gilt, wer einen anderen erschreckt, kann sich strafbar machen. Beispielsweise wegen Nötigung, Körperverletzung oder auch Bedrohung, je nach Intension des Täters und Ausgang seines Handelns. Von den strafrechtlichen Folgen abgesehen, können auch haftungsrechtliche Konsequenzen drohen, die erheblich einschneidende Wirkung haben können. Für einen anderen aufzukommen, der sich infolge eines kleinen Spaßes verletzte, kann teuer werden. Für Opfer gilt, sofern sie sich bedroht fühlen, sich aus dem Gefahrenbereich zu bringen, andere auf das Geschehen aufmerksam zu machen und immer die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen.
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