Der letzte Wunsch…
Dieser Artikel ist unter der ID: 7440 in unserem System gelistet.

Der letzte Wunsch…

Dieser Artikel wurde 234.830 mal gelesen.

Hessen / Deutschland – Wenn das Leben sich dem Ende zuneigt, treten oftmals unerfüllte Träume in den Vordergrund. Doch gerade schwerstkranke Menschen sind häufig nicht mehr in der Lage, sich auf den Weg zu machen, um Versäumtes nachzuholen, noch einmal wichtige Menschen wiederzusehen, ein Strandspaziergang, die Welt aus der Luft zu sehen oder der Lieblingsband ein letztes mal zujubeln

. Für die letzten Wünsche hat der Arbeiter-Samariter-Bund das Projekt „Wünschewagen“ ins Leben gerufen, um schwerstkranken Menschen jeden Alters zu ermöglichen, letzte Wunschfahrten an ein Ziel ihrer Wahl zu erleben.

Jetzt auch in Hessen

Seit dem 24.02.2017 rollt der erste Wünschewagen in Hessen. Bundesweit fahren die Fahrzeuge. Besonders interessant ist es, das jedes Fahrzeug aufgebaut ist, wie ein Rettungswagen. Somit können auch schwerstkranke Patienten transportiert werden. Auch ein Notarzt kann den Transport begleiten.

Es fallen keine Kosten an

Das ASB-Betreuungspersonal ist für diese Aufgabe besonders ausgebildet und rein ehrenamtlich tätig. Damit der Wünschewagen ausnahmslos jedem Menschen mit einer geringen Lebenserwartung zur Verfügung steht, ist die Fahrt für den Fahrgast kostenfrei. Aus diesem Grund ist das Projekt auf Spenden und Sponsorenmittel sowie ASB-Eigenmittel angewiesen – unter anderem für die Anschaffung und Ausstattung der Fahrzeuge sowie die Schulung und Qualifizierung der ehrenamtlichen Kräfte.

Spenden für ein gutes Projekt

Der Verein freut sich daher über jede Spende auf das Spendenkonto Wünschewagen Hessen, Kontoinhaber: ASB Landesverband Hessen e.V., Bank für Sozialwirtschaft, IBAN DE55 5502 0500 0007 1330 55, BIC BFSWDE33MNZ, Verwendungszweck: Wünschewagen.

—> HIER KLICKEN um mehr zu erfahren <—

Immer informiert sein? Dann folgt uns auf Facebook: https://www.facebook.com/HessennewsTV

Foto: ©Ambulanz Mobile GmbH & Co.KG

 

- Anzeige -
- Anzeige -

Kommentare sind in diesem Artikel nicht erlaubt.