Gerichtsurteil: WhatsApp-Nutzern können Abmahnkosten drohen
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Gerichtsurteil: WhatsApp-Nutzern können Abmahnkosten drohen

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Bad Hersfeld – Und wieder einmal wird es kompliziert und undurchsichtig. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld könnten WhatsApp Nutzer Probleme bekommen. Jeder der die Software auf dem Handy nutzt, stimmt der Weitergabe seiner Kontakte zu und genau das ist unzulässig. Theoretisch müsste nun jeder der WhatsApp nutzt von seinen Kontakten die Einverständnis einholen seine Daten weiter geben zu dürfen.

Wer Adressen, oder Telefonnummern ungefragt mit anderen teilt, verletzt das damit das Persönlichkeitsrecht. Das Urteil zeigt das die deutschen Gesetze noch kilometerweit von der digitalen Welt und Ihren daraus resultierenden Fallen für die Nutzer entfernt ist.

Es würde in jedem Fall den Rahmen der Möglichkeiten sprengen, nun von jedem seiner Kontakte eine schriftliche Einverständniserklärung zu Weitergabe der Daten zu verlangen. Hinzu kommt, wer seine Adresslisten nachweislich z.B. im Telefonbuch veröffentlicht hat, kann auch keine Klage gegen andere erheben die mit WhatsApp ihre Daten weiter gegeben haben. Weiterhin ist zu bedenken, das die Personen die einer möglichen Klage entgegensehen in der Regel selbst WhatsApp Nutzer sind, oder waren und so sicherlich auch keinen Klagegrund haben können, denn Sie haben den AGB von WhatsApp ja einmal zugestimmt. Mit einer Klagewelle rechnen Experten jedoch nicht.

In der Regel haben nur sehr wenige Menschen die WhatsApp nutzen schon einmal die AGB vor dem installieren durchgelesen. Nach unserer Ansicht ist das Durchlesen einer von Anwälten ausgeklügelten „Allgemeinen Geschäftsbedingung“ ohnehin für den Laien völlig unnötig, denn wer versteht schon was dort genau verfasst wurde. Angenommen Ihr Auto ist kaputt und Sie müssen nun mit der Bahn zur Arbeit fahren, dann stimmen Sie mit dem Kauf der Fahrkarte auch den „Beförderungsbedingungen“ des Unternehmens zu. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, der müsste sich natürlich vor Fahrtantritt das insgesamt 210 Seiten starke Dokument aus dem Internet ziehen, durchlesen und verstehen, damit man keine unangenehmen Überraschungen erlebt. Wer hier ganz sicher gehen will, sollte in jedem Fall seine Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln frühzeitig zu planen.

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Foto: © 2015 by Hessennews TV

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