Eppstein – Medizinische Notfälle erfordern ein sofortiges Handeln. Hierzu können die Regeln der StVO durch Einsatzfahrzeuge außer Kraft gesetzt werden. In diesem Fall wurde ein Fahrzeug in Eppstein an der Hauptstraße in Höhe Hausnummer 130 durch ein Notarzteinsatzfahrzeug kurzer Hand eingeparkt, um schnellstmöglich das Leben eines Bürgers, der sich in einer medizinischen Notlage befand, zu retten. Dafür hatte jedoch der Fahrzeughalter anscheinend wenig Verständnis.
Während der Rettungsmaßnahme stieg ein 45-Jähriger in das offenstehende Einsatzfahrzeug und parkte dieses eigenständig um, um selbst ausparken zu können. Daraufhin angesprochen trat der Umparker in einer derart aggressiven Art und Weise dem Rettungssanitäter gegenüber, dass dieser sich im Einsatzfahrzeug verschließen musste. Das Verhalten des uneinsichtigen Bürgers stellt eine Straftat dar. Denn ein Zugreifen auf weitere medizinische Hilfsmittel wurde durch das Umparken deutlich erschwert, so dass eine Beeinträchtigung bei der Ausführung der rettungsdienstlichen Maßnahmen vorliegt.
Augenzeugen werden gebeten sich bei der Polizeistation Kelkheim zu melden (06195/67490)
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