Deutliche Unterschiede beim Schuldenabbau der Bundesländer
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Deutliche Unterschiede beim Schuldenabbau der Bundesländer

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Ab dem Jahr 2020 sind die Bundesländer verpflichtet, keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Seit 2010 hat die Schuldenbremse im Grundgesetz Verfassungsrang, so dass den Ländern zehn Jahre Anpassungszeit eingeräumt wird, um ihre strukturellen Defizite abzubauen. Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich 2011 im Vergleich zum Startjahr 2010 aber verschlechtert und ihr strukturelles Defizit sogar erhöht. Die Haushalts- und Finanzplanungen von Hessen und Rheinland-Pfalz weisen jedoch in eine positive Richtung, nur Baden-Württemberg bleibt hinter dem Konsolidierungssoll zurück. Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich 2011 im Vergleich zum Startjahr 2010 aber verschlechtert und ihr strukturelles Defizit sogar erhöht. Die Haushalts- und Finanzplanungen von Hessen und Rheinland-Pfalz weisen jedoch in eine positive Richtung, nur Baden-Württemberg bleibt hinter dem Konsolidierungssoll zurück. In diesen drei Ländern wird genau zu beobachten sein, ob die Konsolidierungsziele in den kommenden Jahren auch entsprechend umgesetzt werden. Ausnahmen sind nur aufgrund konjunktureller Schwankungen oder außergewöhnlicher Notsituationen gestattet. Zweck der Schuldenbremse in den Ländern ist, dass die bereits angehäuften Schulden nicht weiter steigen und im besten Fall in Zukunft sogar abgebaut werden können. Bayern ist schon einen deutlichen Schritt weiter, baut Schulden ab und verzeichnete 2012 einen Überschuss, der in den folgenden Jahren weiter wachsen soll. Die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stehen unter besonderer Beobachtung, da sie Konsolidierungshilfen erhalten. 2011 haben Bremen, das Saarland und Schleswig-Holstein hinreichende Verbesserungen ihres strukturellen Defizits erzielt und einen Konsolidierungspuffer aufbauen können. Die Analyse ihrer Finanzpläne deutet weitere Fortschritte beim Defizitabbau an. Allerdings bleiben diese hinter dem vorgegebenen Abbaupfad zurück, so dass die Weiterzahlung der Konsolidierungshilfen in Gefahr ist. Bislang hat sich noch kein Land ohne Konsolidierungshilfen auf ein Berechnungsverfahren zur Messung des strukturellen Defizits festgelegt. Zwingend gesetzlich notwendig wird dies aus heutiger Sicht auch 2020 noch nicht sein.

Bild/Quelle: (c) Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)

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