Hirzenhain – Die Staatsanwaltschaft Gießen führt aktuell ein Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister der Gemeinde Hirzenhain (Wetteraukreis) wegen des Anfangsverdachts der Wahlfälschung und anderer Delikte im Zusammenhang mit der Bürgermeisterstichwahl am 15.06.2014.
Die Ermittlungen wurden infolge mehrerer hier Anfang Juli eingegangener Strafanzeigen aufgenommen. Dem Beschuldigten wurde darin unter anderem vorgeworfen, Wahlunterlagen des ersten Wahlgangs genutzt zu haben, um insbesondere ältere Wahlberechtigte, die nicht zur Wahl gegangen sind, gezielt darauf anzusprechen und diese unter Aushändigung von Briefwahlunterlagen in seinem Beisein zur Stimmabgabe im zweiten Wahlgang aufzufordern. Aufgrund des geschilderten Anfangsverdachts hat das Amtsgericht Gießen auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss erlassen, welcher am Dienstagmorgen durch Kräfte der Gießener Kriminalpolizei vollstreckt wurde. Die Durchsuchung des Bürgermeisterbüros und des Wahlamtes der Gemeinde Hirzenhain führte zum Auffinden von Beweismitteln. Es konnten eine Vielzahl von Briefwahlunterlagen sichergestellt werden, die nunmehr ausgewertet werden müssen.
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Bild: ©Hessennews TV
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