Nicht alles was man kaufen kann, darf man auch im Straßenverkehr benutzen
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Nicht alles was man kaufen kann, darf man auch im Straßenverkehr benutzen

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Friedberg – Die Diskussionen um Hoverboards und Co. dürfte inzwischen bekannt sein. Die Fortbewegungsmittel mit einer Geschwindigkeit von über 6 km/h dürfen ohne Zulassung nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. Diese Zulassung ist in aller Regel nicht vorhanden und aufgrund der entsprechenden Vorschriften auch nicht zu bekommen.

Zudem wäre ein Führerschein, eine entsprechende Versicherung und Besteuerung nötig, um die Spaßfahrzeuge im Straßenverkehr nutzten zu dürfen. Wer also weder Straftaten noch Ordnungswidrigkeiten begehen möchte, der darf sie nur auf privaten Grundstücken nutzen.

Ähnlich verhält es sich bei einem Gefährt, mit welchem ein 32-Jähriger aus Nidda am vergangenen Mittwoch (24. Mai) auf dem Radweg zwischen Borsdorf und Harb unterwegs war. Die Polizei stoppte den Fahrer mit dem ungewöhnlichen Zweirad und führte eine Kontrolle durch. Der 32-Jährige gab an das Fahrrad mit Hilfsmotor, an welchem er einen Fahrradanhänger angebracht hatte, bei einem Internetkaufhaus erworben zu haben. Als Bausatz aus einem fast normalen Fahrrad mit einem angebauten Verbrennungsmotor kann es beschrieben werden.

Der Fahrer befand sich mit dem nicht zugelassenen Zweirad im öffentlichen Verkehrsraum und ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Es folgte daher die Sicherstellung des Fahrrades und damit das Ende der Fahrt für den 32-Jährigen. Gegen ihn wird nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt, zudem wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrsteuergesetz.

Die Überprüfung des eigentümlichen Zweirades durch die Experten des Verkehrsdienstes der Polizei ergab, dass das Fahrrad durch den Motorantrieb auf eine Geschwindigkeit von über 43 km/h gebracht werden kann, es sich also um ein Kleinkraftrad handelt. Um dieses im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen, wäre mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM erforderlich. Aber selbst wenn diese vorgelegen hätte, fehlte es noch immer an der Zulassung des Gefährts. Die Fahrt mit dem Zweirad hätte für den Fahrer aus Nidda und für andere gefährlich werden können, allein schon weil die Bremsen des Fahrrades nicht auf eine solche Geschwindigkeit ausgelegt sind.

In den Papieren, die gemeinsam mit dem Zweirad nach dem Kauf im Internet übersandt wurden, waren umfängliche Hinweise vorhanden, was bei dessen Nutzung zu beachten ist. Es wurde klar darauf hingewiesen, dass das Zweirad nicht über eine Straßenzulassung verfügt. Zudem gibt es in den Papieren einen Hinweis darauf, dass das Zweirad sehr schnell werden kann und nur mit Schutzkleidung und Helm gefahren werden sollte. Leider beachtete der Mann aus Nidda diese Hinweise nicht.

Ein Tipp der Polizei: Bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr. Beachten Sie bei allen (vor allem nicht im Fachhandel) gekauften motorisierten Fortbewegungsmitteln immer die Hinweise in den Papieren und Bedienungsanleitungen und halten Sie sich an diese. Nicht alles was zum Kauf angeboten wird kann im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden und nicht alles was Sie möglicherweise bei anderen sehen ist erlaubt.

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Foto: © 2017 Polizei Friedberg / Text Sylvia Frech

 

 

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