Schwalmstadt – Am Donnerstagmorgen kam es in Schwalmstadt an der Polizeiwache zu einem Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte, bei dem eine 20-jährige deutsche Staatsangehörige, die zuletzt ohne festen Wohnsitz war, tödlich verletzt wurde. (- Wir berichteten -)
Wie die weiteren Ermittlungen ergeben haben, fiel die Frau schon in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort auf und wurde durch Polizeibeamte in die Polizeistation nach Schwalmstadt verbracht. Dort wurde eine Blutentnahme bei ihr durchgeführt. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde sie wieder entlassen. Gegen 06:00 Uhr am Donnerstagmorgen kehrte die Frau zur Polizeistation Schwalmstadt zurück, fuhr mit einem PKW auf den dortigen Hof und blieb zunächst im Fahrzeug sitzen. Als sich drei Polizeibeamte und eine Polizeibeamtin dem Fahrzeug näherten, stieg sie aus dem Fahrzeug aus und richtete wenige Sekunden später eine Schusswaffe auf die Beamten. Daraufhin kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch.
Nach den bislang durchgeführten Ermittlungen handelt es sich bei der von der Frau geführten Waffe nicht um eine „scharfe“ Waffe, sie sieht einer solchen jedoch zum Verwechseln ähnlich. Ob die Frau tatsächlich Schüsse abgegeben hat und um welche Art Waffe es sich handelt, wird derzeit durch Sachverständige des Hessischen Landeskriminalamts untersucht. Noch am Donnerstagabend wurde der Leichnam der 20-jährigen Frau im Institut für Rechtsmedizin Gießen obduziert. Im Rahmen der Obduktion konnte festgestellt werden, dass die Frau durch mindestens zwei Kugeln getroffen wurde. Todesursächlich war eine Verletzung innerer Organe einhergehend mit einem hohen Blutverlust. Die Frau ist bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten, insbesondere wegen Delikten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Zu den Motiven der Frau und den näheren Hintergründen können derzeit noch keine weiteren Angaben gemacht werden. Gegen die vier Polizeibeamten wurde – wie bei solchen Sachverhalten üblich – ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags eingeleitet. Die genauen Umstände des Einsatzes sowie die weiteren Hintergründe werden derzeit durch das Hessische Landeskriminalamt ermittelt.
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