Ab Samstag: Nur noch OP oder FFP2 Masken erlaubt
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Ab Samstag: Nur noch OP oder FFP2 Masken erlaubt

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Um die Pandemie zu bekämpfen, wurde die Maskenpflicht erweitert. Das bedeutet: Ab Samstag (23.01.2021) sind in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften nur noch spezielle Masken erlaubt. Das sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95, FFP2 oder höher. Selbstgenähte Masken sind somit nicht mehr gültig. Viele Firmen haben in den letzten Monaten in eigene Masken investiert. So z.B. Stoff-Masken mit individuellem Aufdruck. Generell empfehlen Bund und Länder das Tragen von OP-Masken oder FFP2 auch bei engeren oder längeren Kontakten zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen. Die neuen Maßnahmen gelten zunächst befristet bis zum 14.02.2021.

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Foto/Fotostrecke: © 2024 - Pixabay

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