Ab Montag, den 27.04.2020, gilt die Corona-Maskenpflicht in Hessen. Wegen des Coronavirus müssen Bürger die Mundmasken im öffentlichen Nahverkehr sowie in Geschäften, Bank- und Postfilialen tragen. Wiederverwendbare Masken müssen natürlich gereinigt (desinfiziert) werden. Doch beim Aufbereiten der wiederverwendbaren Masken ist Vorsicht geboten. Feuerwehren in Deutschland berichten bereits von Brandeinsätzen im Zusammenhang mit der Aufbereitung von Alltags-Masken:
Vorsicht bei der Mikrowelle.
Viele Masken haben im Nasenbereich einen Drahtbügel verarbeitet. Daher dürfen diese NICHT zur Aufbereitung in die Mikrowelle gegeben werden. Durch die Strahlen der Mikrowelle und das Metall kann eine Funkenbildung entstehen, die die Maske und die Mikrowelle in Brand setzen kann. Um Viren abzutöten, sind wiederverwendbare Masken immer bei mindestens 60 Grad Celsius, besser 90 Grad Celsius zu waschen. Da man die Masken vermutlich häufiger zu waschen und nicht immer genügend 60 Grad-Wäsche für eine volle Waschmaschinentrommel hat, kann man auch die Maske in einen Behälter legen und mit heißem Wasser aus dem Wasserkocher übergießen. Dies ist umweltfreundlicher und geht schneller. (Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) Natürlich sind die Hinweise der Hersteller zum Gebrauch, zur Pflege und zu einer ggf. möglichen Wiederverwendung von einem einfachen Mund-Nasen-Schutz bis hin zu den professionellen Schutzmasken, zu beachten. Bitte halten Sie trotz der Gesichtsmaske weiterhin die Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus im Alltag und im Miteinander ein und bleiben sie gesund.
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Quelle: Foto / Fotostrecke: © Feuerwehr Gudensberg
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