TÜV Hessen: Korruptionsfall gegen zwei ehemalige Mitarbeiter – Urteil gefallen
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TÜV Hessen: Korruptionsfall gegen zwei ehemalige Mitarbeiter – Urteil gefallen

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Darmstadt – Das Vertrauen in die Unabhängigkeit technischer Prüfungen ist ein hohes Gut. Umso schlimmer ist es, wenn dieses Vertrauen beschädigt wird. Vor mehr als sieben Jahren haben zwei Mitarbeiter vom TÜV Service Center in Hanau gegen Bargeld Blanko-Gutachten und TÜV-Plaketten ausgestellt, obwohl die Fahrzeuge teils erhebliche Mängel aufwiesen. Nach einem langwierigen Verfahren wurden heute am Landgericht Hanau das Urteil verkündet. Die Beschuldigten wurden zu Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren auf Bewährung und Geldbußen verurteilt.

„Das verantwortungslose Verhalten unserer ehemaligen Mitarbeiter war und ist skandalös“, kommentiert Henning Stricker, Geschäftsführer von TÜV Hessen. „Als TÜV stehen wir für Sicherheit im Straßenverkehr. Mit ihrer Manipulation haben sie alle Verkehrsteilnehmer einem hohen Risiko ausgesetzt. Umso glücklicher sind wir, dass die beiden Angeklagten jetzt ihre gerechte Strafe erhalten haben.“ Die Strafverfolgung gegen die Angeklagten wurde von TÜV Hessen initiiert. Mittels interner Routineauswertungen ist man den beiden Angeklagten, dem ehemaligen Leiter des TÜV Service Center Hanau sowie einem ihm unterstellten Sachverständigen, vor mehr als sieben Jahren auf die Schliche gekommen. Nicht erklärbare Abweichungen von Prüfergebnissen bei Hauptuntersuchungen an Kraftfahrzeugen legten den Verdacht von Korruption und Falschbeurkundungen in mehreren Fällen nahe. Daraufhin erstattete TÜV Hessen unverzüglich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hanau und unterstützte darüber hinaus die Polizei bei der Aufklärung. Die betroffenen Mitarbeiter wurden fristlos entlassen. TÜV Hessen hat seit dem Vorfall seine Qulitätsmanagementsysteme kontinuierlich optimiert.

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Foto / Fotostrecke: © Pixabay

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