Ab Donnerstag: Landkreis Kassel verschärft die Corona-Regelungen
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Ab Donnerstag: Landkreis Kassel verschärft die Corona-Regelungen

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Landkreis Kassel – „Der erneute Anstieg der Corona-Inzidenz auf 79,8 (Zahl der Neuerkrankungen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen) zwingt uns dazu die bisherigen Corona-Regelungen für den Landkreis weiter zu verschärfen“, kündigt Vizelandrat Andreas Siebert an. Ab dem 29. Oktober gelten für den Landkreis folgende Einschränkungen:

– Öffentliche Veranstaltungen dürfen nur noch von maximal 100 Teilnehmern besucht werden.

– Bei Sportveranstaltungen im Freien gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die Zuschauer im Eingangsbereich und auf dem Sportplatz selbst. Bei Sportveranstaltungen, die nicht im Freien stattfinden, sind keine Zuschauer zugelassen.

– Eine Maskenpflicht gilt in allen Vergnügungsstätten, in der Gastronomie, in Kirchen und vergleichbaren Räumen. Sie gilt auch in allen besonders belebten Straßen und auf besonders belebten Plätzen, an denen die Hygieneabstände nicht einhaltbar sind. Für die Fußgängerzone Marktplatz Baunatal und den Rathausplatz Vellmar (Fußgängerzone) ordnet der Landkreis unabhängig von der allgemeinen Regelung Maskenpflicht an. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist auch Pflicht an allen Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Schulbusverkehrs und in unmittelbarer Nähe von Schulen und Kindertagesstätten. Die Maskenpflicht gilt bei öffentlichen Veranstaltungen auch am eigenen Sitz- oder Stehplatz. Außerdem gilt die Maskenpflicht auf Friedhöfen während Bestattungen und Trauerfeierlichkeiten.

– Maskenpflicht gilt auch auf allen Spiel- und Bolzplätzen für alle Nutzer, die älter als 13 Jahre sind. Kinder unter 13 Jahren sind von dieser Maskenpflicht ausgenommen.

In Schulen gilt zusätzlich zu den bisherigen Regelungen außerhalb der Klassen- und Fachräume ab der 5. Klasse auch im Unterricht Maskenpflicht für Schüler und Lehrer.

– Bei privaten Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen dürfen nicht mehr als 10 Personen oder zwei Haushalte teilnehmen.

– Gastronomische Einrichtungen (außer Autohöfe und Autobahnraststätten) und Vergnügungsstätten sind in der Zeit von 23 bis 6 Uhr zu schließen. Außerdem ist der Konsum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr im öffentlichen Raum ebenfalls von 23 bis 6 Uhr untersagt.

– Bei Feiern in privaten Räumen wird eine Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen oder zwei Haushalte dringend empfohlen.

– Schulen und Kindertagesstätten sowie ähnliche Einrichtungen dürfen nur von Kindern und dort tätigen Personen betreten werden.

– In Alten- und Pflegewohnheimen sowie betreuten Wohngemeinschaften sind maximal drei Besuche pro Kalenderwoche für je maximal eine Stunde mit jeweils maximal zwei Besuchern erlaubt.

Für die anstehenden Bürgermeister-Direkt-Wahlen am 1. November 2020 empfiehlt Siebert, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen: „Das ist die beste Lösung für die demokratische Teilhabe und Gesundheitsschutz gleichermaßen“.

Siebert: „Wir folgen mit diesen Regelungen dem Eskalationskonzept des Landes Hessen, das wir auf unsere örtlichen Gegebenheiten angepasst haben“. Der Landkreis setze allerdings noch nicht die 5. Stufe des Landes-Eskalationskonzeptes um (ab einer Inzidenz von 75), da der Landkreis ohne die beiden eingrenzbaren Corona-Erkrankungen in zwei Senioreneinrichtungen zwar über einer Inzidenz von 50 aber nicht über 75 liegt.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung „ist weiter die beste Möglichkeit, Infektionsketten zu unterbrechen und wir sollten uns hier alle verantwortlich und besonnen verhalten“, so der Vizelandrat weiter. Visiere, die Mund und Nase nicht vollständig bedecken, wie die sogenannten Kinnvisiere, sind keine Mund-Nasen-Bedeckungen, die in der Öffentlichkeit getragen werden dürfen, stellt Siebert klar.Mitarbeiter von voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Mitarbeiter von Obdachlosenunterkünften, Mitarbeiter von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und vergleichbaren Unterkünften müssen mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. „Dies gilt auch für die Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung“, betont Siebert.

Die verschärften Corona-Regelungen für den Landkreis Kassel ersetzen die bisherigen Vorgaben und gelten mindestens bis 15. November 2020 und werden bei Bedarf verlängert oder verändert. „Wir schauen uns die Entwicklung der Zahlen täglich neu an und werden entsprechend reagieren“, so der Vizelandrat weiter. Für Fragen zu den einzelnen Regelungen richtet der Landkreis ab sofort wieder ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0561/1003-1177 ein – außerdem hat der Kreis die Mailadresse coronalandkreiskasselde eingerichtet, an die Fragen zu den Regelungen der Allgemeinverfügung sowie zu Corona allgemein gestellt werden können.

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Foto / Fotostrecke: © Pixabay

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